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Logopäden sind Heilmittelerbringer, die weisungsgebunden sind.

Was bedeutet, dass ich eine logopädische Behandlung nur bei Vorlage einer gültigen ärztlichen Verordnung durchführen kann. Diese wird von Allgemeinärzten, Neurologen, HNO-Ärzten, Internisten, Kinderärzten oder einem anderen Facharzt ausgestellt.

Es muss eine ärztliche Diagnose vorliegen. Ohne ärztliche Verordnung kann nicht logopädisch behandelt werden, dies gilt auch für Privatpatient*innen.

Bitte beachten Sie, dass die Verordnung von gesetzlich versicherten Patient*innen 28 Tage nach Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit verliert. Deshalb sollten Sie diese erst kurz vor dem ersten logopädischen Behandlungstermin bei Ihrem Arzt abholen. Sollte das Sonderkreuz gesetzt sein für die Dringlichkeit der Therapie, läuft die Verordnung sogar nach 14 Tagen ab.

Kosten einer logopädischen Therapie:

Die Therapie wird von allen gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Für Patienten ab dem 18. Lebensjahr ist ein Eigenanteil in Höhe von zehn Prozent des Rezeptwertes sowie eine Pauschale von zehn Euro zu leisten. Die Zuzahlung wird von mir an die jeweilige Krankenkasse weitergeleitet.

Privatpatient*innen werden nach praxisinternen Sätzen abgerechnet. Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welchem Rahmen die Kosten der logopädischen Behandlung übernommen werden. 

Anmeldung und Ablauf einer Therapie:

Bitte melden Sie sich telefonisch bei mir zur Vereinbarung eines Ersttermins unter 0911 43342070 an.  

Zum Erstgespräch benötige ich die Heilmittelverordnung Ihres Arztes. Soweit Sie noch ärztliche Unterlagen (zum Beispiel Arztbriefe) haben, bringen Sie diese bitte ebenfalls mit. Beim ersten Termin werde ich Sie zu Ihrer Vorgeschichte befragen (Anamnese) sowie gezielte Tests zur Einschätzung des Störungsbildes durchführen. Wenn nötig, bringen Sie eine Begleitperson zum Ersttermin mit.